In einigen Fällen ist eine Scheibenreparatur aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen bzw. ein Scheibenaustausch unumgänglich:
• bei Einschlagstellen, deren Krater einen Durchmesser von 5 mm überschreitet
• bei Sprüngen, die radial von der Einschlagstelle ausgehen und 50 mm überschreiten
• bei Schäden in der Randzone der Windschutzscheibe (Randabstand ca. 10 cm)
• bei Schäden im Sichtbereich des Fahrers (29 cm breite Fläche, gemessen von der Sitzmitte; oben und unten begrenzt durch das Scheibenwischerfeld)
• bei Schäden an Seiten- und Heckscheiben: Diese Scheiben bestehen aus einem wärmebehandelten Einscheiben Sicherheitsglas, das bei Beschädigungen (meist durch einen Unfall oder Einbruch) komplett zersplittert.