* Fahrzeugleergewicht mit Fahrer (75 kg), ermittelt nach der VO (EU) 1230/2012 in der gegenwärtig geltenden Fassung. Durch Sonderausstattungen können sich das Leergewicht und der Luftwiderstandsbeiwert des Fahrzeugs erhöhen, wodurch die mögliche Nutzlast bzw. Höchstgeschwindigkeit entsprechend verringert wird.