Abschaltung der 2G- und 3G-Mobilfunknetze.

Audi Q6 e-tron

In den kommenden Jahren werden die 2G(GSM)- und 3G(UMTS)-Mobilfunknetze weltweit schrittweise bis 2030 abgeschaltet, um Platz für neue Technologien (z. B. 4G, 5G) zu schaffen. In einigen Ländern hat dieser Prozess bereits begonnen, indem erste Frequenzbereiche deaktiviert wurden.
Die Entscheidung, die 2G- und 3G-Netztechnologie auslaufen zu lassen, liegt allein im Ermessen der Mobilfunknetzbetreiber und damit ausserhalb des Einflusses und der Kontrolle der AUDI AG.


Was bedeutet das für Sie?

Die Abschaltung kann Auswirkungen auf bestimmte Fahrzeugfunktionen in älteren Fahrzeugen haben, insbesondere auf die Audi connect-Dienste und den gesetzlichen Notruf. Gemäss gesetzlicher Vorgabe wurde der gesetzliche Notruf (eCall) bei der Einführung 2018 auf Basis der 2G-/3G-Technologie konzipiert und ist daher technisch nicht funktionsfähig, wenn keine aktive Verbindung zum 2G- und/oder 3G-Netz mehr hergestellt werden kann. Dies gilt selbst dann, wenn die Notruftaste im Fahrzeug weiterhin aktiv erscheint und eventuell grün leuchtet. Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, hängt von der Ausstattung und dem Land ab, in dem Sie unterwegs sind.

A6 Avant e-tron & A6 Sportback e-tron

Wichtige Informationen

  • Sollten lediglich einzelne Netzbetreiber in diesen Ländern ein 2G- und/oder 3G- Mobilfunknetz aufrechterhalten, ist der gesetzliche Notruf (eCall) im Fahrzeug weiterhin verfügbar. Das eCall-System ist nicht von einem bestimmten Telekommunikationsanbieter abhängig
  • Die AUDI AG hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung. Diese wird ausschliesslich von den lokalen Mobilfunkanbietern getroffen
  • Es sind nur ältere Fahrzeuge bzw. Bestandsfahrzeuge bis Modeljahr 2024 betroffen. KEINE Neufahrzeuge ab Modeljahr 2025
  • Die Folgen der Netzabschaltung betreffen nur Fahrzeuge, die in einem Abschaltland genutzt werden

Jetzt prüfen

Audi bietet für einige Fahrzeuge ein Software-Update an, welches die Nutzung des Audi connect Notrufs und/oder der Audi connect-Dienste wieder ermöglicht. Voraussetzung ist u. a. eine aktive Audi connect Lizenz. Nähere Informationen hierüber erhalten Sie nach Eingabe Ihrer Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN).
Wenn Ihr Fahrzeug als betroffen angezeigt wird, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Audi Service Partner oder die Kundenhotline zu wenden.

Häufig gestellte Fragen

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