Eignung für E10-Treibstoff
Die Fahrzeuge der Marke Audi vertragen bis auf wenige Ausnahmen E10-Treibstoffe nach DIN 51626 1. Eine Verwendung dieser neuen Treibstoffe, die künftig nach gesetzlicher Regelung bis zu 10% Ethanol enthalten können, ist damit für die Kunden von Audi problemlos möglich.
Nicht E10-taugliche Fahrzeuge von Audi im Detail:
- Audi A2 1.6 FSI (81 kW): Produktionszeitraum April 2002 bis Juli 2005 (Modelljahre 2003-2005)
- Audi A3 1.6 FSI (85 kW): Produktionszeitraum September 2003 bis Mai 2004 (Modelljahr 2004)
- Audi A3 2.0 FSI (110 kW): Produktionszeitraum März 2003 bis Mai 2004 (Modelljahr 2004)
- Audi A4 2.0 FSI (110 kW): Produktionszeitraum August 2002 bis November 2004 (Modelljahre 2003-2004)
- Audi A4 Limousine Benziner mit Standheizung: Alle Motorisierungen Produktionszeitraum Oktober 2000 bis Oktober 2007 (Modelljahre 2001 bis 2008), nur saisonal bei Benutzung der Standheizung
- Audi A4 Avant Benziner mit Standheizung: Alle Motorisierungen Produktions-zeitraum Juli 2001 bis Mai 2008 (Modelljahre 2002 bis 2008), nur saisonal bei Benutzung der Standheizung
Für die einzelnen Treibstoffsorten gilt folgendes:
Super Die Verwendung von unverbleitem Treibstoff Super schwefelfrei ROZ 95 nach DIN EN 228 wird empfohlen. Wenn nicht verfügbar: unverbleiter Treibstoff Normal schwefelfrei ROZ 91 nach DIN EN 228 mit geringer Leistungsminderung. Treibstoffqualität bleifrei ROZ 95 mit einem maximalen Ethanolanteil von 10 % (E10) ist grundsätzlich verwendbar. Die Angaben zum Verbrauch beziehen sich auf den Betrieb mit Treibstoff ROZ 95 nach 692/2008/EG.
SuperPlus Die Verwendung von unverbleitem Treibstoff SuperPlus schwefelfrei ROZ 98 nach DIN EN 228 wird empfohlen. Wenn nicht verfügbar: unverbleiter Treibstoff Super schwefelfrei ROZ 95 nach DIN EN 228 mit geringer Leistungsminderung. Treibstoffqualität bleifrei ROZ 95 mit einem maximalen Ethanolanteil von 10 % (E10) ist grundsätzlich verwendbar. Die Angaben zum Verbrauch beziehen sich auf den Betrieb mit Treibstoff ROZ 95 nach 692/2008/EG.
flexible fuel Die Verwendung von Ethanolkraftstoff E 85 oder unverbleitem Treibstoff Super schwefelfrei ROZ 95 nach DIN EN 228 wird empfohlen. Wenn nicht verfügbar: unverbleiter Treibstoff Normal schwefelfrei ROZ 91 nach DIN EN 228 mit geringer Leistungsminderung. Treibstoffqualität bleifrei ROZ 95 mit einem maximalen Ethanolanteil von 10 % (E10) ist grundsätzlich verwendbar. Die Angaben zum Verbrauch beziehen sich auf den Betrieb mit Treibstoff E 85 bzw. ROZ 95 nach 692/2008/EG.