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Eignung für E10-Treibstoff

Die Fahrzeuge der Marke Audi vertragen bis auf wenige Ausnahmen E10-Treibstoffe nach DIN 51626 1. Eine Verwendung dieser neuen Treibstoffe, die künftig nach gesetzlicher Regelung bis zu 10% Ethanol enthalten können, ist damit für die Kunden von Audi problemlos möglich.

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Nicht E10-taugliche Fahrzeuge von Audi im Detail:

  • Audi A2 1.6 FSI (81 kW): Produktionszeitraum April 2002 bis Juli 2005 (Modelljahre 2003-2005)
  • Audi A3 1.6 FSI (85 kW): Produktionszeitraum September 2003 bis Mai 2004 (Modelljahr 2004)
  • Audi A3 2.0 FSI (110 kW): Produktionszeitraum März 2003 bis Mai 2004 (Modelljahr 2004)
  • Audi A4 2.0 FSI (110 kW): Produktionszeitraum August 2002 bis November 2004 (Modelljahre 2003-2004)
  • Audi A4 Limousine Benziner mit Standheizung: Alle Motorisierungen Produktionszeitraum Oktober 2000 bis Oktober 2007 (Modelljahre 2001 bis 2008), nur saisonal bei Benutzung der Standheizung
  • Audi A4 Avant Benziner mit Standheizung: Alle Motorisierungen Produktions-zeitraum Juli 2001 bis Mai 2008 (Modelljahre 2002 bis 2008), nur saisonal bei Benutzung der Standheizung

Für diese Fahrzeuge werden weiterhin die Sorten "Super" und "SuperPlus" zur Verfügung stehen, die dem bisherigen Treibstoff entsprechen.

Für die einzelnen Treibstoffsorten gilt folgendes:
Super
Die Verwendung von unverbleitem Treibstoff Super schwefelfrei ROZ 95 nach DIN EN 228 wird empfohlen. Wenn nicht verfügbar: unverbleiter Treibstoff Normal schwefelfrei ROZ 91 nach DIN EN 228 mit geringer Leistungsminderung. Treibstoffqualität bleifrei ROZ 95 mit einem maximalen Ethanolanteil von 10 % (E10) ist grundsätzlich verwendbar. Die Angaben zum Verbrauch beziehen sich auf den Betrieb mit Treibstoff ROZ 95 nach 692/2008/EG.
SuperPlus
Die Verwendung von unverbleitem Treibstoff SuperPlus schwefelfrei ROZ 98 nach DIN EN 228 wird empfohlen. Wenn nicht verfügbar: unverbleiter Treibstoff Super schwefelfrei ROZ 95 nach DIN EN 228 mit geringer Leistungsminderung. Treibstoffqualität bleifrei ROZ 95 mit einem maximalen Ethanolanteil von 10 % (E10) ist grundsätzlich verwendbar. Die Angaben zum Verbrauch beziehen sich auf den Betrieb mit Treibstoff ROZ 95 nach 692/2008/EG.
flexible fuel
Die Verwendung von Ethanolkraftstoff E 85 oder unverbleitem Treibstoff Super schwefelfrei ROZ 95 nach DIN EN 228 wird empfohlen. Wenn nicht verfügbar: unverbleiter Treibstoff Normal schwefelfrei ROZ 91 nach DIN EN 228 mit geringer Leistungsminderung. Treibstoffqualität bleifrei ROZ 95 mit einem maximalen Ethanolanteil von 10 % (E10) ist grundsätzlich verwendbar. Die Angaben zum Verbrauch beziehen sich auf den Betrieb mit Treibstoff E 85 bzw. ROZ 95 nach 692/2008/EG.