Audi Abo
Mietvertragsbedingungen


1. Allgemein

CARIFY AG, Cheesturmweg 21, 4624 Härkingen, (nachfolgend: CARIFY) vermittelt über die Online-Plattform www.audi.ch (nachfolgend: Audi-Plattform) natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend: Kunden) die Nutzung von Fahrzeugen gegen Entgelt (Audi Abonnement) sowie weitere Dienstleistungen von CARIFY-Partnern, vorliegend der AMAG Import AG, Alte Steinhauserstrasse 12, 6330 Cham (nachfolgend: AMAG). Die vorliegenden Mietvertragsbedingungen und die darin erwähnten Dokumente regeln die Rechte und Pflichten zwischen den Kunden, der Vermieterin AMAG sowie zwischen den Kunden und CARIFY.

Es sind die Mietvertragsbestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung anwendbar. AMAG und CARIFY behalten sich vor, diese Mietvertragsbestimmungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen bzw. die aktuell gültigen Mietvertragsbestimmungen sind für alle Kunden auf der Audi-Plattform einsehbar. AMAG und/oder CARIFY wird den Kunden auf bevorstehende Änderungen rechtzeitig hinweisen. Änderungen dieser Mietvertragsbestimmungen werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert vierzehn (14) Tagen seit der Änderungsmitteilung den geänderten Mietvertragsbestimmungen ausdrücklich widerspricht. Bei einer Ablehnung der geänderten Mietvertragsbestimmungen durch den Kunden behalten sich CARIFY und/oder AMAG das Recht vor, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.


2. Bedingungen

2.1 Berechtigung
Ein Audi Abonnement mit der AMAG kann abschliessen, wer einen festen Wohnsitz in der Schweiz hat, einen Führerausweis der für das Fahrzeug erforderlichen Kategorie des Strassenverkehrsamtes besitzt und mindestens 18 Jahre alt ist oder seinen Firmensitz in der Schweiz oder in Liechtenstein registriert hat. AMAG schliesst keinen Vertrag mit einer Firma, die ihren Sitz ausserhalb der Schweiz und Liechtenstein hat, ab. Des Weiteren muss der häufigste Lenker des Fahrzeugs über eine feste Wohnadresse (Wohnsitz) in der Schweiz oder in Liechtenstein verfügen. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, können kein Audi Abonnement abschliessen.

Für Fahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 360 PS muss der Kunde zum Zeitpunkt der Buchung über 30 Jahre alt sein, es sei denn, es wird in einer anderen Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes festgelegt. AMAG und CARIFY behalten sich das Recht vor, vor Abschluss eines Vertrages mit juristischen Personen die juristische Person zu kontaktieren, um die Vertretungsberechtigung des Firmenmitarbeitenden bestätigen zu lassen.

2.2 Bonitäts- und Sanktionslistenprüfung
Jeder Kunde muss vor Vertragsabschluss einen Bonitätsnachweis erbringen, der auf den Anforderungen von CARIFY und AMAG basiert. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass CARIFY und AMAG seine Kreditwürdigkeit eigenständig prüft und die dafür notwendigen Informationen einholt. CARIFY und AMAG kann Dokumente über den Kunden, nahestehende Personen (Familie, Arbeitgeber, Unternehmen, Kreditkarteninhaber, etc.) wie Ausweise, Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen oder andere relevante Nachweise anfordern und Daten Dritter oder öffentliche Daten (Credit Check, Handelsregister, etc.) verwenden, um ein Vertragsverhältnis einzugehen, fortzuführen oder zu beenden; bei einer Beendigung eines laufenden Vertragsverhältnisses richtet sich die fristlose Kündigung sinngemäss nach Art. 8.10 dieser Mietvertragsbedingungen. CARIFY und AMAG können dazu auf externe Systeme von dazu spezialisierten Anbietern wie CRIF AG oder Intrum AG zugreifen. Weiter ist es CARIFY und AMAG erlaubt, Kunden auf die Vereinbarkeit mit nationalen und internationalen Sanktionslisten zu überprüfen.


3. Datenschutz

Der verantwortliche und rechtskonforme Umgang mit Daten ist uns wichtig. Die AMAG und CARIFY erheben, speichern und bearbeiten personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Für folgende Zwecke werden die erhobenen Daten benötigt, die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, die Erbringung, Steuerung und Weiterentwicklung der Dienstleistung, die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur, die Abwicklung des Vertrages, die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Rechnungsstellung.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (https://www.carify.com/de/bp/privacy-policy), welche einen integrierenden Bestandteil dieser Mietbestimmungen bilden.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass CARIFY und AMAG personenbezogene Daten über ihn zum Zwecke der Vertragsabwicklung an Dritte weitergibt.

Entspricht die Kreditwürdigkeit des Kunden nicht den Anforderungen von CARIFY und/oder AMAG oder liegt eine Unvereinbarkeit mit einer nationalen oder internationalen Sanktionsliste vor, wird die Buchungsanfrage abgelehnt. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von maximal 20 Tagen zurückerstattet.


4. Audi Abonnement

4.1 Zusammenfassung
Mit dem Abschluss des Buchungsprozesses auf der Audi-Plattform und dem Akzeptieren der Allgemeinen Geschäfts- und Mietvertragsbedingungen stellt der Kunde eine rechtsverbindliche Buchungsanfrage an AMAG für ein Audi Abonnement. Sind die nachfolgenden Bedingungen erfüllt und ist das Fahrzeug bei AMAG verfügbar, kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und AMAG über die Nutzung des vom Kunden ausgewählten Fahrzeugmodells gegen Entgelt (Audi Abonnement) zustande. Die Parteien des Audi Abonnements sind der Kunde und AMAG. CARIFY tritt als Abschlussagent für AMAG auf und bestätigt den Abschluss des Audi Abonnements und das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses durch Übersendung der endgültigen Buchungsbestätigung an den Kunden.

4.2 Nutzungsbeginn des Audi Abonnements
Die Laufzeit der Nutzung gemäss Audi Abonnement beginnt mit dem Datum der tatsächlichen Lieferung an den Kunden oder der Abholung durch den Kunden.

4.3 Geltungsbereich des Audi Abonnements
Das vom Kunden gebuchte Audi Abonnement beinhaltet, sofern nicht anders schriftlich zwischen AMAG, CARIFY und dem Kunden vereinbart:
· Die ordnungsgemässe Nutzung des vom Kunden ausgewählten Fahrzeugs auf der Audi-Plattform während der Mietdauer und innerhalb der in der endgültigen Buchungsbestätigung angegebenen monatlichen Freikilometer
· die von AMAG gewählte Bereifung
· Die Autobahnvignette
· Alle Zulassungsgebühren und Fahrzeugsteuern
· Versicherungsleistungen gemäss Abschnitt 11 und 12
· Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten (siehe Ziffer 11), sofern sie nicht durch den vertragswidrigen Gebrauch des Kunden verursacht wurden

4.4 Freikilometer und Mehrkilometer
Die Anzahl der Freikilometer richtet sich nach dem Kilometerpaket des vom Kunden gewählten Audi Abonnements. Eine Kompensation der nicht genutzten Freikilometer am Ende der Mietdauer ist ausgeschlossen.
Sind bis zum Ende der Mietzeit mehr als die vertraglich vereinbarten Freikilometer zurückgelegt worden, wird jeder weitere Kilometer nach den in diesem Vertrag festgelegten Mehrkilometerkosten be- und verrechnet. Ändert ein Kunde sein Kilometerpaket und damit seinen Abonnementpreis und die damit verbundenen Mehr-KM-Kosten, werden automatisch die höchsten Mehr-KM-Kosten von allen für die Verrechnung der am Ende des Abonnements erfassten Mehrkilometer angewendet.

4.5 Wechsel des Kilometerpaket
Eine Änderung des Kilometerpakets ist nur einmal während der Laufzeit des Abonnements möglich und jede Änderung ist mit einer Administrationsgebühr von 50 CHF verbunden. CARIFY stellt diese dem Kunden in eigenem Namen in Rechnung. Änderungen können erst ab dem nächsten Mietmonat vorgenommen werden. Eine Änderung des KM-Pakets kann zu Änderungen der Mehrkilometer-Kosten führen.

Während der Mindestlaufzeit:
Das Kilometerpaket kann erhöht, aber nicht gesenkt werden.
Nach der Mindestlaufzeit:
Das Kilometerpaket kann erhöht oder einmalig gesenkt werden.
Nach erfolgter Kündigung oder Vertragsende:
Nach der Kündigung resp. nach Vertragsende können keine Änderungen am Kilometerpaket mehr vorgenommen werden.


5. Zahlung

5.1 Monatliche Rate
Der Kunde schuldet CARIFY eine feste monatliche Gebühr (in CHF inkl. MwSt.) für die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Der Kunde bleibt zur pünktlichen Zahlung verpflichtet, auch wenn er das Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht nutzen kann (z.B. wegen Wartung oder Instandhaltung).

5.2 Zahlungsvarianten und Zahlungsweise
Der Kunde zahlt eine monatliche Rate bei Erhalt der Buchungsbestätigung per Kreditkarte und dann alle 30 Tage eine weitere monatliche Rate.
Die Kreditkarte kann im Falle von Schäden, Reinigungskosten, zusätzlichen Kilometern oder anderen berechtigten Forderungen belastet werden.

5.3 Zahlungsverzug
Wird eine Forderung von CARIFY oder AMAG nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, behält sich CARIFY das Recht vor, dem Kunden neben dem Rechnungsbetrag eine Mahngebühr in Höhe von CHF 30.00 für die 2. Mahnung und weitere CHF 100.00 im Zuge der 3. Mahnung in Rechnung zu stellen.

Ferner behält sich CARIFY vor, bei Kunden ab der 3. Mahnung eine zusätzliche Aufwandspauschale von CHF 250.00 zu berechnen.

Bezahlt der Kunde nach der 3. Mahnung die ausstehenden Rechnungen nicht, ist CARIFY berechtigt, das Audi Abonnement im Namen der AMAG fristlos zu kündigen, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden unter Einsatz spezialisierter externer Dienstleister abzuholen, dem Kunden die Abo-Monatsgebühren bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin in Rechnung zu stellen und dem Kunden die Gebühr bei Vertragsbruch gemäss Ziff. 8.6 zu belasten sowie die Forderungen gegen den Kunden an ein von CARIFY ausgewähltes Inkassobüro abzutreten. Die zusätzlichen Kosten, die im Inkassoprozess entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und werden von diesem akzeptiert.

Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens nach zwei schriftlichen Mahnungen nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) gemäss www.fairpay.ch.

Während des Zeitraums der Nichtzahlung hat CARIFY und/oder von ihr mandatierte Drittparteien das Recht, das Fahrzeug durch digitale Sperrung (Deaktivierung des Schlüssels, Verriegelung der Türen, Deaktivierung des Motors usw.) oder physische Sperrung (Entfernung von Schildern, Klemmen usw.) stillzulegen und dieses auf Kosten des Kunden einzuziehen. CARIFY, AMAG und beauftragte Drittpersonen sind zwecks Einziehung des Fahrzeugs berechtigt, das dem Kunden gehörende Grundstück oder das Gebäude, in welchem sich das Fahrzeug befindet, zu betreten.

Während des Zeitraums der Nichtzahlung hat der Kunde keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen (z.B. Ersatzwagen usw.).


6. Übernahme

6.1 Abholung bei AMAG oder Lieferung nach Hause
Der Kunde wählt bei der Buchung seines Audi Abonnements, je nach technischer Verfügbarkeit, zwischen der Abholung des Fahrzeugs bei AMAG oder eine von AMAG organisierte Lieferung an eine Adresse seiner Wahl innerhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein (Heimlieferung) aus. Änderungen der Lieferadresse weniger als fünf Tage im Voraus können nicht garantiert werden.
Bei der Heimlieferung wird das Fahrzeug im Auftrag des Kunden von einem AMAG Mitarbeiter oder einer von AMAG beauftragten Person bei AMAG abgeholt.

6.2 Übernahme und Mängel
Sowohl bei der selbständigen Übernahme des Fahrzeugs durch den Kunden bei AMAG als auch bei der Heimlieferung wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Die Protokolle dokumentieren den Zustand des Fahrzeugs zum genannten Zeitpunkt (Kilometerstand, Schäden, Allgemeinzustand, etc.)
Der Kunde muss das Fahrzeug bei Abholung überprüfen und eventuelle Mängel/Schäden auf dem Übergabeprotokoll vermerken. Bei schwerwiegenden Mängeln/Schäden muss der Kunde die Annahme des Fahrzeugs verweigern und CARIFY unverzüglich kontaktieren. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe des Fahrzeugs geringe Vorschäden zu melden, die bei der Übergabe nicht festgestellt werden konnten (z. B. wenn das Auto nass war oder nachts geliefert wurde).

6.3 Verzögerung beim Übergabetermin
Der in der Buchung angegebene gewünschte Übergabetermin wird von AMAG nicht garantiert und der Kunde hat keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, eine finanzielle Entschädigung oder eine Stornierung des Abonnements, wenn das Fahrzeug nicht zum gewünschten Übergabetermin bereit ist.


7. Eigentumsverhältnisse

Das Fahrzeug ist Eigentum der AMAG. Der Kunde erwirbt keinerlei Eigentums- oder sonstige Rechte an dem Fahrzeug. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht an dem Fahrzeug für Forderungen gegen AMAG oder CARIFY.
Der Kunde hat das Fahrzeug frei von Rechten Dritter zu halten. Er darf das Fahrzeug nicht verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken, zur Sicherheit übereignen, untervermieten oder zum Carsharing anbieten.


8. Nutzung des Audi Abonnements

8.1 Berechtigte Nutzer
Die von AMAG gemieteten Fahrzeuge können vom Kunden ausschliesslich berechtigte Nutzer zur Nutzung überlassen werden. Die berechtigten Benutzer müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie der Kunde und sind verpflichtet, die gleichen Pflichten einzuhalten. Der Kunde kann solche berechtigten Nutzer, die über einen in der Schweiz gültigen Lernfahrausweis verfügen, zum Fahren berechtigen, sofern sie alle in der Schweiz geltenden Verkehrsregeln für solche Fahrschüler einhalten. Der Kunde bleibt in jedem Fall Vertragspartner. Ein Wechsel des Abonnenten bei einem Audi Abonnement ist nicht möglich.

8.2 Geografische Einschränkungen
Das Fahrzeug soll hauptsächlich in der Schweiz eingesetzt werden. Der Fahrzeugausweis der Fahrzeuge von AMAG gilt in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten mit Ausnahme von Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Iran, Israel, Kasachstan, Kosovo, Libanon, Libyen, Russische Föderation, Syrien, Ukraine.

8.3 Allgemeine Pflichten des Kunden bei der Nutzung
Der Kunde hat während der Nutzung des Fahrzeugs und während der gesamten Vertragslaufzeit die folgenden allgemeinen Pflichten:
· Der Kunde muss alle gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Betrieb und der Wartung des Fahrzeugs ergeben, erfüllen, indem er CARIFY unverzüglich informiert (z.B. Warnlampen, niedriges Reifenprofil, etc.).
· Der Kunde muss alle Verkehrsvorschriften in der Schweiz und im Ausland einhalten.
· Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug ausreichend gegen Diebstahl geschützt ist.
· Der Kunde darf das Fahrzeug nicht ohne die angebrachten Nummernschilder auf öffentlichen Strassen fahren. Es ist nicht gestattet, Nummernschilder zu wechseln oder an anderen Fahrzeugen anzubringen.
· Der Kunde muss sicherstellen, dass das Fahrzeug gemäss den Betriebs- und Wartungsanweisungen des Herstellers gewartet und behandelt wird. Der Kunde ist verpflichtet, CARIFY unverzüglich zu informieren, wenn ein Service oder eine Wartung fällig ist (z.B. wenn der Kunde eine bestimmte Kilometerzahl erreicht hat, wenn das Fahrzeug den Kunden durch eine Warn- oder Servicelampe darauf hinweist usw.).
· Der Kunde darf keine optischen oder technischen Veränderungen am Fahrzeug vornehmen.
· Reparaturen, Wartungen, Instandhaltungen oder Reifenwechsel dürfen nur von AMAG oder bei einem von AMAG autorisierten Servicepartner durchgeführt werden.
· Der Kunde darf mit dem Fahrzeug keine Straftat begehen.
· Der Kunde muss CARIFY unverzüglich informieren, wenn ihm der Führerschein entzogen wird.
· Der Kunde muss die für das Fahrzeug geltenden Vorschriften bezüglich des zu verwendenden Treibstoffes einhalten.
· Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass im Fahrzeug nicht geraucht wird.
· Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug sauber gehalten wird und dass keine Tiere darin gehalten werden.
· Der Kunde muss sicherstellen, dass sich das Fahrzeug bei jeder Fahrt in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
· Der Kunde muss CARIFY unverzüglich über jeden Unfall oder Schaden informieren.
· Das Fahrzeug kann während einem laufendem Audi Abonnement nicht käuflich erworben werden.

8.4 Service, Wartung und Reifen
CARIFY koordiniert jeden Service, jede Wartung oder jeden Reifenwechsel und informiert den Kunden rechtzeitig darüber. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug der AMAG, einem von AMAG autorisierten Servicepartner oder CARIFY zu Service- oder Wartungszwecken zu übergeben, das Fahrzeug wechseln zu lassen und es für die Dauer der Arbeiten in den Händen der AMAG, einem von AMAG autorisierten Servicepartner oder CARIFY zu belassen. CARIFY kann in Zusammenarbeit mit seinen Partnern frei entscheiden, ob ein Reifenwechsel durchgeführt wird und auf welche Grösse, Marke, Fabrikat und Material der Reifen. Je nach montierter Bereifung können sich die Felgen unterscheiden.

Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich das Fahrzeug für jede Fahrt in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Sollte dies nicht der Fall sein, darf der Kunde das Fahrzeug unter keinen Umständen benutzen und muss CARIFY unverzüglich darüber informieren. Der Kunde darf Reparaturen, Wartungen, Reifenwechsel oder andere Arbeiten niemals an Dritte vergeben oder selbst durchführen.

Im Falle einer Wartung oder eines Service sind CARIFY und AMAG sowie ein von AMAG autorisierter Servicepartner nicht verpflichtet, dem Kunden für die Dauer der Wartung oder des Service ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

8.5 Verbotene Aktivitäten
Verboten ist die Nutzung des Fahrzeugs zu gewerblichen Zwecken, für kostenpflichtige Fahrten (wie UBER), bei Motorsportveranstaltungen, auf Schleuderkursen, zum Abschleppen oder Bewegen anderer Fahrzeuge sowie für Fahrten, die eine behördliche Genehmigung erfordern. Untervermietung und Carsharing sind nicht erlaubt.

8.6 Zusatzaufwände und Kosten
Vom Kunden verursachte Zusatzaufwände werden von CARIFY dem Kunden wie folgt in Rechnung gestellt:
· Forderungseinzug: CHF 100 + tatsächliche externe Kosten für das Inkasso
· Rückgabe des Fahrzeugs bei Vertragsbruch / vorzeitiger Kündigung: Min. CHF 500
· Forderung Bearbeitung im Fall von Totalschaden: Min. CHF 1000
· Rückgabe des Fahrzeugs ausserhalb des vereinbarten Zeitfensters und ohne Zustimmung von CARIFY und/oder AMAG: CHF 200
· Standardreinigung des Fahrzeugs (innen): CHF 80
· Standardreinigung des Fahrzeugs (aussen): CHF 40
· Reinigung von 1 Sitz: CHF 50
· Beseitigung von starken Verschmutzungen im Allgemeinen: CHF 200
· Beseitigung von starken Verschmutzungen des Fahrzeugs durch Tiere: CHF 400
· Beseitigung von starken Gerüchen durch chemische Innenreinigung (Rauchgeruch, Tiergeruch, etc.): CHF 1800
· Verletzung der Meldepflicht im Schadensfall: CHF 500
· Nichterscheinen oder Nichtbestätigung von Terminen für Lieferung, Service, Wartung oder Reparatur: CHF 150
· Terminänderungen weniger als 48h vor dem vereinbarten Termin: CHF 50
· Wechsel von Schildern und Fahrzeugausweis bei Umzug in einen anderen Kanton: CHF 170
· Wechsel der Fahrzeugausweise bei einem Umzug innerhalb des gleichen Kantons: CHF 75
· Bussenbearbeitung: CHF 50 / Busse
Diese Rechnungen müssen innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden. CARIFY ist berechtigt die Forderungen der Kreditkarte des Kunden zu belasten.

8.7 Geldbussen und Verkehrsverstösse
Bussgelder und Strafen für vom Kunden zu verantwortende Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie die entsprechenden Verfahrenskosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat CARIFY und AMAG von solchen Ansprüchen unverzüglich freizustellen. Falls die Geldbusse nicht auf den Kunden abgewälzt werden kann, hat CARIFY das Recht, die Kreditkarte des Kunden mit dem Betrag der Geldbusse zu belasten und diese in seinem Namen zu begleichen. CARIFY und AMAG haben das Recht, die Daten des Kunden an die Behörden weiterzugeben.

Mehr als 4 Bussen pro Monat gelten als wiederholte Verkehrsverstösse und werden als Pflichtverletzungen gemäss Ziffer 8.9 gewertet.

8.8 Übermässiger Kilometerverbrauch
CARIFY behält sich das Recht vor, bei überhöhter Kilometerleistung (ab 2.000 km über dem aktuellen monatlichen Kilometergeld) während der Laufzeit des Abonnements eine Zwischenrechnung zu stellen. Stellt sich z.B. bei einer Wartung des Fahrzeugs heraus, dass deutlich mehr Kilometer gefahren wurden als gebucht, wird eine Zwischenrechnung ausgestellt. CARIFY kann das Vertragsverhältnis im Namen der AMAG bei übermässigem Kilometerverbrauch fristlos kündigen.

8.9 Pflicht zur Zusammenarbeit und zur Bereitstellung von Informationen
Der Kunde ist verpflichtet, CARIFY unverzüglich über jede Änderung seines Wohnsitzes, seiner persönlichen Daten oder relevanter Informationen wie z.B. den Verlust eines gültigen Führerscheins (z.B. Beschlagnahmung) zu informieren. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, seine persönlichen Daten wahrheitsgemäss und transparent anzugeben. Sollte der Kunde eine Änderung der persönlichen Daten nicht mitteilen, kann CARIFY dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen. Ist der Kunde länger als 30 Tage nicht erreichbar, kann CARIFY das Vertragsverhältnis im Namen der AMAG fristlos kündigen.

8.10 Pflichtverletzungen
Bei Pflichtverletzungen des Kunden hat CARIFY das Recht, das Vertragsverhältnis im Namen der AMAG fristlos zu kündigen. In diesem Fall sind die Kosten für die Rückgabe des Fahrzeugs an AMAG vom Kunden zu tragen.


9. Beendigung des CARIFY-Abonnements

9.1 Ordentliche Beendigung des Audi Abonnements durch den Kunden
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch jeweils um einen weiteren Monat bis zu einer maximalen Laufzeit von 18 Monaten, sofern der Kunde nicht das Abonnement mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines jeden Abonnementmonats kündigt (unabhängig vom Paket). Die Kündigung muss direkt über die CARIFY-Plattform erfolgen.

9.2 Ordentliche Beendigung des Audi Abonnements durch AMAG
Die maximale Laufzeit der zur Verfügung gestellten Fahrzeuge beträgt maximal 18 Monate ab erster Inverkehrsetzung des Fahrzeugs. CARIFY und AMAG sind berechtigt, das Fahrzeug für den Kunden 30 Tage vor Ablauf der 12 Monatsfrist mit einem gleichwertigen Fahrzeug auszutauschen.

9.3 Vorzeitige Beendigung des Audi Abonnements durch den Kunden
Das Audi Abonnement kann nicht vor Ablauf der vom Kunden gewählten Mindestlaufzeit gekündigt werden.

Vor der Übergabe
Kündigt der Kunde vor der Übergabe des Fahrzeugs, erhebt CARIFY eine Gebühr in Höhe einer monatlichen Abonnementrate oder 500 CHF, wobei der höhere Betrag massgeblich ist, anstelle des vollen Buchungsbetrags.

Nach der Übergabe
Nach der Übergabe des Fahrzeugs ist eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden unter den folgenden Bedingungen möglich:
· Eine Gebühr in Höhe einer monatlichen Abo-Rate oder 1000 CHF, wobei der höhere Betrag massgeblich ist;
· Die rückwirkende Zahlung der Preisdifferenz zwischen dem aktuell gebuchten Laufzeitpaket und dem kürzeren benötigten Laufzeitpaket zur vorzeitigen Kündigung.
· Auszahlung eines allfälligen Rabatts, der aufgrund längerer Mindestlaufzeiten gewährt wurde.
Beispiel: Der Kunde bucht ein Abonnement mit 6 Monaten Mindestlaufzeit zu 1000 CHF pro Monat mit einem einmaligen Rabatt von 300 CHF für eine längere Mindestlaufzeit. Nach 3 Monaten möchte der Kunde den Vertrag kündigen. Wäre das Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten abgeschlossen worden, hätten die monatlichen Kosten 1700 CHF betragen. Die anfallenden Kosten für die Kündigung nach nur 3 Monaten belaufen sich auf 3400 CHF, die sich wie folgt aufteilen:
· 1000 CHF (Strafgebühr in Höhe eines monatlichen Abonnementpreises)
· (1700 CHF -1000 CHF) x 3 Monate: 2100 CHF (Preisdifferenz zwischen verschiedenen Mindestlaufzeiten)
· 300 CHF (entfallener Rabatt bei längerer Mindestlaufzeit)

9.4 Vorzeitige Beendigung des Audi Abonnements durch CARIFY und/oder AMAG
AMAG und/oder CARIFY sind in folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag entweder im eigenen oder im Namen der AMAG aus wichtigem Grund vorzeitig fristlos zu kündigen:
· Der Kunde ist mit der Zahlung des monatlichen Entgelts in Verzug und leistet auch nach der 2. Mahnung (siehe Ziffer 5.3) keine vollständige Zahlung der offenen Rechnung.
· Das Fahrzeug verliert seine Zulassung, wird von den Behörden beschlagnahmt oder eingezogen aus Gründen, die der Kunde oder ein berechtigter Nutzer zu vertreten hat.
· Das Fahrzeug wurde von einer Partei für eine Straftat verwendet oder es besteht ein entsprechender dringender Verdacht auf eine Straftat.
· Eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden steht bevor oder ist bereits eingetreten.
· Der Kunde verliert oder wird in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt oder stirbt.
· Die Versicherung des Fahrzeugs kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht mehr zu für CARIFY akzeptablen Konditionen abgeschlossen werden oder der Versicherungsschutz für das Fahrzeug entfällt.
· Das Fahrzeug ist aus irgendeinem Grund ein Totalschaden oder die Kosten für die Reparatur, Wartung oder andere Arbeiten am Fahrzeug sind für CARIFY zu hoch (Entscheidung nach eigenem Ermessen).
· Der Kunde nutzt das Fahrzeug vertragswidrig, erlaubt eine solche Nutzung oder nimmt vertragswidrige Leistungen in Anspruch.
· Der Kunde macht unrichtige Angaben über seine persönlichen oder finanziellen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder hat Tatsachen verschwiegen, die CARIFY und/oder AMAG veranlasst hätten, den Vertragsabschluss abzulehnen, wenn sie ihr bekannt gewesen wären.
· Der Kunde verlegt seinen Wohnsitz ins Ausland oder gibt seinen Führerschein ab oder wird dazu gezwungen (vgl. Abschnitt 3).
· Der Kunde weigert sich, die für die Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Pflichten erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
· Gegen den Kunden wird in der Schweiz oder im Ausland eine Strafuntersuchung eingeleitet.
Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Vertragsverstoss festgestellt wird, hat CARIFY und/oder von ihr mandatierte Drittparteien das Recht, das Fahrzeug durch digitale Sperrung (Deaktivierung des Schlüssels, Verriegelung der Türen, Deaktivierung des Motors usw.) oder physische Sperrung (Entfernung von Schildern, Klemmen usw.) stillzulegen und einzuziehen. CARIFY, AMAG und beauftragte Drittpersonen sind zwecks Einziehung des Fahrzeugs berechtigt, das dem Kunden gehörende Grundstück oder das Gebäude, in welchem sich das Fahrzeug befindet, zu betreten.
Vorzeitige Kündigungen von CARIFY und/oder AMAG führen zu Vertragsbruchgebühren wie folgt:
· Eine Gebühr in Höhe einer monatlichen Abo-Rate oder 1000 CHF, wobei der höhere Betrag massgeblich ist;
· Die rückwirkende Zahlung der Preisdifferenz zwischen dem aktuell gebuchten Laufzeitpaket und dem kürzeren benötigten Laufzeitpaket zur vorzeitigen Kündigung.
· Auszahlung eines allfälligen Rabatts, der aufgrund längerer Mindestlaufzeiten gewährt wurde.

9.5 Änderung des Kündigungsdatums
Sobald ein Abonnement gekündigt wurde, unterliegt jede weitere Änderung des Kündigungsdatums der Zustimmung von CARIFY und AMAG. Wenn die Änderung akzeptiert wird, wird eine Administrationsgebühr von CHF 50 fällig.


10. Rückgabe des Fahrzeuges

10.1 Allgemein
Am Ende der Mietzeit wird das Fahrzeug von einer Adresse nach Wahl des Kunden innerhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein von der Mobilog AG im Auftrag der AMAG oder CARIFY kostenfrei zurückgeholt (Rücklieferung). Das Datum und der Ort der Rückgabe werden von CARIFY zusammen mit dem Kunden vereinbart.

Am Ende der Mietzeit muss der Kunde das Fahrzeug vollgetankt, unbeschädigt, gereinigt und in einem dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entsprechenden verkehrssicheren Zustand zusammen mit allen dazugehörigen Dokumenten an AMAG zurückgeben. Änderungen der Rückgabeadresse, die weniger als fünf Tage im Voraus erfolgen, können nicht garantiert werden.

10.2 Zustandsprüfung
Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird in Anwesenheit des Kunden oder seines Vertreters ein Rückgabeprotokoll über den Zustand des Fahrzeugs erstellt, in dem die Rückgabe des Fahrzeugs sowie feststellbare Schäden festgehalten werden. AMAG hat das Recht, innerhalb von 72 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs Schäden zu melden, die bei der Rückgabe nicht erkannt werden konnten (z. B. wenn das Fahrzeug zu schmutzig oder nass ist).

10.3 Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe
Die Schäden am Fahrzeug werden von CARIFY und AMAG anhand des CARIFY-Schadenkatalogs (https://tinyurl.com/carifydamagecatalogue) bewertet.

10.4 Verbindliche Rückgabe und Autorisierung
Bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins durch den Kunden sind CARIFY und AMAG berechtigt, das Fahrzeug ohne Gerichtsbeschluss oder Kaution beim Kunden abzuholen. Die Kosten für die Rückgabe werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Der Kunde ermächtigt CARIFY-Vertreter, AMAG oder von CARIFY beauftragte Dritte, das Grundstück oder Gebäude, auf dem sich das Fahrzeug befindet, zu betreten, um eine Rückführung durchzuführen.
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte monatliche Gebühr weiter zu zahlen und allen Verpflichtungen nachzukommen, auch wenn er die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat.


11. Begrenzung der Haftung von CARIFY und AMAG

Für Schäden, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertragsverhältnis entstehen, haften AMAG und CARIFY nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs zufolge Service oder Reparatur berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion der Abo-Gebühr oder zu anderen Entschädigungen.

12. Versicherung

Das Fahrzeug und dessen Nutzung ist während der Dauer des Mietverhältnisses beim CARIFY-Versicherungspartner Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Postfach, 8085 Zürich (nachfolgend Zürich Versicherung genannt) versichert. Die Leistungen hängen von dem vom Kunden gebuchten Versicherungspaket ab:
BASIC Versicherung
· Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 100'000'000 CHF Selbstbehalt pro Ereignis für Abonnent über 25 Jahre 0 CHF pro Ereignis, Selbstbehalt pro Ereignis für Abonnent unter 25 Jahren 1'000 CHF pro Ereignis. *
· Vollkaskoversicherung mit 1'000 CHF Selbstbehalt pro Ereignis. *
· Teilkaskoversicherung mit 0 CHF Selbstbehalt pro Ereignis.
· Parkschadenversicherung mit 0 CHF Selbstbehalt pro Ereignis und max. 2 Ereignissen pro Kalenderjahr.
· Glasbruch plus
· Pannenhilfe Europa mit Ersatzfahrzeug mit Rückführung des Fahrzeugs zu AMAG.
· 24/7 Pannenhilfe


PREMIUM Versicherung
· Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 100'000'000 CHF Selbstbehalt pro Ereignis für Abonnent über 25 Jahre 0 CHF pro Ereignis, Selbstbehalt pro Ereignis für Abonnent unter 25 Jahren 1'000 CHF pro Ereignis. *
· Vollkaskoversicherung mit 0 CHF Selbstbehalt pro Ereignis. *
· Teilkaskoversicherung mit 0 CHF Selbstbehalt pro Ereignis.
· Parkschadenversicherung mit 0 CHF Selbstbehalt pro Ereignis
· Glasbruch plus
· Pannenhilfe Europa mit Ersatzfahrzeug mit Rückführung des Fahrzeugs zu AMAG.
· 24/7 Pannenhilfe

*Ist der schadenverursachende Fahrer eine andere Person als der Abonnent und unter 25 Jahre alt, beträgt der Selbstbehalt in der Vollkaskoversicherung 3'000 CHF und in der Haftpflichtversicherung 2'000 CHF.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des CARIFY-Versicherungspartners sind anwendbar (https://www.zurich.ch/-/media/zurich-site/content/privatkunden/fahrzeuge-reisen/dokumente/avb-motorfahrzeug-versicherung/avb-motorfahrzeuge-auto-motorrad-versicherung.pdf?la=de).


13. Schadensfälle und Pannen

13.1 Verpflichtung zur Meldung
Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl, Verlust, Feuer, Wild- oder sonstigen Schäden und der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte hat der Kunde unverzüglich die Versicherung oder CARIFY zu benachrichtigen und gegebenenfalls eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Dies gilt auch für Unfälle, die der Kunde selbst ohne Beteiligung Dritter verursacht hat. Entgegenstehende Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden und der Kunde darf Schäden nicht selbst beheben.
In all diesen Fällen sowie im Falle einer Panne ist der Versicherungspartner von CARIFY, die Zürich Versicherung, oder CARIFY unverzüglich zu benachrichtigen.
Damit ein Schaden durch die Versicherung gedeckt ist, ist der Kunde gesetzlich verpflichtet, Angaben zu den Umständen zu machen, unter denen der Schaden entstanden ist. Der Kunde erhält zwei Mahnungen zur Einreichung von Aussagen. Wenn 2 Tage nach der zweiten Mahnung die Aussage nicht vorliegt, wird davon ausgegangen, dass keine Aussage gemacht wurde und somit kein Versicherungsschutz besteht. Fehlt eine solche Aussage oder ist sie unvollständig, deckt die Versicherung den Schaden nicht und der Kunde muss den gesamten Reparaturbetrag bezahlen.

13.2 Geringfügige Schäden
Bei geringen Schäden, die die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigen, können CARIFY und AMAG entscheiden, die Reparaturen am Ende des Abonnements durchzuführen.

13.3 Diebstahl und Totalverlustes
Im Falle eines Totalverlustes oder Diebstahls haben AMAG und CARIFY im Namen der AMAG das Recht, das Audi Abonnement fristlos zu kündigen.

13.4 Ersatzfahrzeug
Wenn ein Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrtüchtig ist, hat der Kunde Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug von der Versicherungsgesellschaft bis zu einem Höchstbetrag von CHF 4'000. Liegen die Kosten für das Ersatzfahrzeug über CHF 4'000 (z.B. aufgrund von Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen), stellt CARIFY nach Ablauf der Dauer für ein Ersatzfahrzeug der Versicherung kein weiteres Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

13.5 Totalschaden am Fahrzeug
Im Falle eines Totalschadens am Fahrzeug, der durch den Kunden oder einen Dritten verursacht wurde, wird das Abonnement sofort gekündigt. Der Kunde ist verpflichtet, Gebühren gemäss Art. 9.4 zu zahlen.
CARIFY und AMAG sind nicht verpflichtet, dem Kunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. CARIFY kann entscheiden, ob dem Kunden in Zukunft ein anderes Fahrzeug vermietet werden kann.

13.6. Verzögerung bei der Deckung von Versicherungsfällen
Im Falle von Schäden oder Forderungen, bei denen die Versicherung mehr als einen Monat benötigt, um die Deckung zu beurteilen (z.B. durch das Warten auf eine gerichtliche Entscheidung usw.), kann CARIFY dem Kunden die gesamten Schadenskosten in Rechnung stellen, bis die Entscheidung der Versicherung bekannt ist. Wird der Schaden von der Versicherung gedeckt oder teilweise gedeckt, kann der Kunde eine entsprechende Rückerstattung erhalten.

13.7. Vollmacht vom Kunden über frühere Schäden
Der Kunde bevollmächtigt die Versicherung durch diesen Vertrag ausdrücklich, Informationen über frühere Schadensfälle einzuholen.


14. Schlussbestimmungen

14.1 Form
Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages sowie rechtsgeschäftliche Willenserklärungen, wie Kündigungen oder Mängelrügen haben zu ihrer Gültigkeit per E-Mail an bookings@carify.com zu erfolgen.

14.2 Widersprechende AGB
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

14.3 Abtretung
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von AMAG und/oder CARIFY an Dritte übertragen. AMAG und/oder CARIFY kann den Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte übertragen.

14.4 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich darin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14.5 Geschlechtsneutralität
Wo in diesem oder in einem anderen zum Vertrag gehörenden Dokument aus Gründen der sprachlichen Einfachheit nur die männliche Form verwendet wird, gilt die weibliche Form stets als mit eingeschlossen.

14.6 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Dieser Mietvertrag, einschliesslich seiner Anlagen, unterliegt materiellem Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Cham (ZG). AMAG und CARIFY behalten sich zudem das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz des Kunden einzuleiten. Von der Gerichtsstandsklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.